geschrieben von nullzwo am 13.Januar 2018 um 07:05:53 Uhr:
Antwort auf: Re: Umbau Gutachten, geschrieben von Heiko R. am 12.Januar 2018 um 11:30:43 Uhr:
: : : Allerdings hat damals das H-Kennzeichen keine Rolle gespielt, ich denke , daß es auch auf einen der Sache wohlgesonnnen Prüfer ankommt. Der Umbau ist ja schon länger als 30 Jahre her, das sollte doch für ein H-Kennzeichen reichen. Und wenn der Umbau damals eingetragen war, wüßte ich nicht, was der Erteilung des H- Kennzeichens entgegensteht. : Hi, : der Knackpunkt ist hier eher, ob das Fahrzeug innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ umgebaut wurde oder erst später. : VG Heiko Hallo, im Anforderungskatalog heißt es ....... oder in den ersten 10 Jahren nach EZ hätte umgeaut werden können. Nun liegt meine "Bieber " Zeit ja schon so lange zurück, aber die Firma hat die Bausätze auch über den D&W Katalog verkauft, da müßte man mal recherchieren, ab wann die im Katalog waren. Das könnte mit dem Baujahr noch hinkommen. VG Ulrich
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