geschrieben von speedsterfahrer am 18.Mai 2018 um 12:35:46 Uhr:
Antwort auf: H-Abnahme Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO, geschrieben von low14 am 17.Mai 2018 um 10:31:12 Uhr:
: Gestern erfolgreich die H-Abnahme gemeistert, dies war bei den diversen Umbauten meines Karmann´s nicht unbedingt sicher obwohl Teile wie die VVA, Porsche-Fuchsfelgen, getunnelte 2CV Blinker vorne, neuere Porschesitze eingetragen waren. : Der Prüfingenieur zeigt sich aber durchweg begeistert von dem Fahrzeug und die Umrüstung auf die kleinen Schiffchenleuchten und alten Stoßstangen halte er auch für zeitgenössiches Tuning. Das "Outlaw" Design bei alten VW oder Porsche Fahrzeugen halte er genauso schützenswert wir ein Originaldesign weil es diese "Ableger" schon immer gab. Guter Mann ;-) : VG Paul Hallo Paul. Glückwunsch......darf ich fragen, bei welchem Tüv Du warst? Hintergrund meiner Frage: Ich fahre seit 1994 einen Hoffmann-Speedster auf Basis eines 69er 1200er Standart-Käfers (selbst umgebaut 1989-1994) und bekomme hier in Aachen kein H-Kennzeichen, da das Basisfahrzeug zu alt ist bzw. es den Bausatz erst ab 1988 gab (Umbauten 10 Jahre nach Erstzulassung sind ja H-konform). Vielleicht ist "Dein" Prüfer ja gnädiger, da sich technisch ja zwischen 1969 und 1979 beim KV nicht sooo viel geändert hat. Viele Grüße Stefan
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