geschrieben von WolfiT3 am 07.Juni 2018 um 08:57:43 Uhr:
Antwort auf: Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von Kaefermeier am 07.Juni 2018 um 01:11:24 Uhr:
: : Moinsen, : : was für Möglichkeiten habe ich, einen nicht zugelassenen Anhänger auf deutschen Strassen als Privatperson zu bewegen? : : In der Schweiz ist es so, dass ein Anhänger ohne Kennzeichen entweder mit einem Traktor oder mit einem Allrad-Kfz auf öffentlichen Strassen bewegt werden darf, wenn eine max. Geschwindigkeit von 30km/h nicht überschritten wird. : : Gibt es so eine Regelung auch in D? : : Grüsse, micha_AB : Für Fahrten im Rahmen der Zulassung genügt die EVB , muß man halt für den Ernstfall : vorbereitet sein........ : Grüße, Marcus Stimmt soweit, aber es müssen auch Kennzeichen montiert sein. Die EVB ist mitzuführen.Fahrten zu Werkstatt, Zulassungsstelle und TÜV sind so erlaubt. Gruß. Wolfgang
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