geschrieben von zinngrauerjubi am 02.Juli 2018 um 11:54:42 Uhr:
Antwort auf: Re: Käufer hat nicht abgemeldet, geschrieben von countryman am 02.Juli 2018 um 08:52:57 Uhr:
: : Zwangsabmeldung beantragen , den Kaufvertrag beim StVA vorlegen : das hat bei mir vor 20 Jahren mal geklappt, das Amt hat sich umgehend gekümmert. Hallo, ist mir auch schon mal passiert....auf Nachdruck und Polizei einschalten wurde das Fahrzeug abgemeldet.... Wenn die Polizei den Aufenthaltsort ermittelt oder man selbst den Parkplatz kennt können die Ordnungshüter das Fahrzeug zwangsabmelden (Plaketten ab und Schilder einknicken....) Schlimmer traf es einen Bekannten...6 Wochen fuhr damit ein ausländischer Käufer damit noch rum, falsch Parken Zettel kamen aus ganz Deutschland (durch Kaufvertrag konnte er diese abwenden) aber für einen Unfall mutte der Bekannte geradestehen und ging in den Prozenten hoch......da wollte keiner was wissen in welche Fristen der Käufer hätte abmelden sollen oder können...und welche Versicherung greift wenn nur eine zum Fahrzeug gehört...... seit dem melde ich verkaufte Fahrzeuge nach Probefahrt und Verkauf direkt ab.....sicher ist sicher..... ob heute Versicherungsfonds eingerichtet wurden wie z.B. bei zu geringen Versicherungssummen (in vielen Ländern nur wenige Tausend Euros.....die zur Regulierung oft nicht reichen) oder Fahrerflucht ausländischer LKW's.....müsste man bei seiner Versicherung erfragen...... ein anderer hatte ein Fahrzeug an einen Exporthändler verkauft der den Wagen dann am Straßenrand abgestellt hatte als er kaputt ging.....da zahlt der letzte Besitzer dann nicht nur Strafe wegen Altautoensorgung ...da kommt der Umweltgedanke (ein altes Auto ist ja Sondermüll) und die nächste Strafe....das waren weit über 2t€ Strafe.....Die Behörde hat ja richtig gehandelt, der Käufer war namentlich nicht in D zu ermitteln und der letzte Besitzer ist voll haftbar!. Viel Glück bei der echt miesen Geschichte.....
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