geschrieben von ulli am 02.August 2018 um 23:31:11 Uhr:
Antwort auf: Rechtsfrage zur Begriffklärung, geschrieben von S.Gonzales am 02.August 2018 um 17:30:27 Uhr:
Hallo S. Gonzales, ich sage mal Auspuff ist Umgangssprache, Abgasanlage ist der technische Begriff. Nach der VW Teilenumerik sind alle Teile vom Krümmer bis zum Endrohr in der Hauptgruppe 2 Untergruppe 53. Also komplette Anlage. Wenn landläufig von Auspuff gesprochen wird, kann das nur de Schalldämpfer umfassen oder aber auch den Krümmer - Google mal "Auspuffkrümmer" - gibt es! Was davon nun ein Jurist oder Winkeladvokat herleitet und welcher Argumentation ein Richter folgt, steht aber in den Sternen: Auf hoher See und vor Gericht... Hoffe es hilft. Gruß, ulli
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