geschrieben von Goldy am 13.August 2018 um 20:21:01 Uhr:
Antwort auf: Hubraum des gekaufen Käfers stimmt nicht mit dem im KFZ-Schein, geschrieben von Moskitowilli am 13.August 2018 um 19:00:51 Uhr:
So ein bisschen BGB hat man ja in der Schule gelernt - zumindest früher. Wenn die zugesicherten Eigenschaften der Ware (z. B. Hubraum) nicht mit den Tatsachen übereinstimmen, hat man innerhalb gewisser Fristen auch bei Privatverkäufen das Recht der Rückabwicklung bzw. Nachbesserung bzw. Ausgleich. Für die Details ist aber ein Rechtsanwalt einfach der richtige, weil wesentlich kompetentere Ansprechpartner. Ein anständiger Feld- Wald- und Wiesenanwalt (ja, die gibt es noch), macht dir unter Umständen auch eine kostenlose Erstberatung, falls du keinen Rechtsschutz hast. Doch wenn du erst mal den Verkäufer kontaktierst kann es ja auch durchaus sein, dass er keinen Zirkus macht und dir das Auto ganz ohne Anwalt und Streiterei zurücknimmt. Vielleicht hat er's ja selber nicht gewusst. Klar kannst du dich dumm stellen und mit mehr Hubraum und mehr Leistung rumfahren. Und dich darüber freuen. Ist halt Steuerbetrug (falls er kein H-Kennzeichen hat) und Versicherungsbetrug. Wird im Normalfall niemandem auffallen und da ist ja dann die Sache mit "wo kein Kläger, da kein Richter". Musst du mit dir selber ausmachen. Allerdings.... Lass mal einen heftigen Unfall passieren, wo es einen Gutachter braucht, weil jemand wirklich schwer verletzt oder gar tot ist. Sowas gibts auch. Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass dein Auto komplett auseinandergenommen wird. Auch, wenn du nicht der Unfallversursacher bist. Hatte das vor drei Jahren mit Motorrädern. Den Gutachterbericht zu lesen von der Zerlegung (wirklich bis ins Innerste des Motors) des anderen Fahrzeugs war für mich (hinterher) sehr interessant und für den anderen (nicht eingetragene Veränderungen, unzulässiger Leistungszuchwachs) sehr teuer, hab ich später erfahren. Aber muss man wirklich immer mit dem schlimmsten rechnen? Hab ich bis vor drei Jahren ja auch nicht getan. Übrigens, der AD ist grundsätzlich genauso ein Käfermotor, wie ein Busmotor. Die einzigen Unterschiede sind unter Umständen zwei zusätzliche Gewinde für den Motorträger beim Bus. Der AD wurde ab Modelljahr 1974 vom AS abgelöst.
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