geschrieben von Goldy am 26.Oktober 2018 um 14:23:41 Uhr:
Antwort auf: Fahrzeugaufrüstung mit H Kennzeichen, geschrieben von Käferpeter am 26.Oktober 2018 um 13:31:53 Uhr:
Meine 1. Frage dazu: Kann das H Kennzeichen beim nächsten Tüv aberkannt werden obwohl die Änderungen im Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief eingetragen werden? Ein Auto mit H-Kennzeichen bzw. 07er-Nummer ist "automobilhistorisches Kulturgut". Also eigentlich kein gewöhnlicher Gebrauchsgegenstand. Mit H-Kennzeichen hat man zwar in der Nutzung fast keine Einschränkungen, aber es ist eine Bestätigung, dass das Auto gewissen historischen Voraussetzungen genügt. Deshalb sind bestimmte Veränderungen, zum Beispiel ZEITGENÖSSISCHES Tuning oder Verbesserungen des Abgasverhaltens (Einbau von Katalysatoren...) erlaubt, andere wieder nicht. Da gibt es Regelungen, von denen manche recht deutlich sind, andere mehr oder weniger Spielraum bieten, der von TÜV- und anderen Prüfern mehr oder weniger eng ausgelegt wird. Es kommt also drauf an und es kann durchaus passieren, dass ein großzügiger Prüfer dir sagt "Passt schon!" und zwei oder vier Jahre später ein anderer dir deswegen das Auto stilllegt bzw. das H aberkennt. Keine Ahnung aber, wie oft das schon geschehen ist. Deshalb: Vorher möglichst gut informieren, dazu gibt es viiiiiiieles auch im Internet abrufbar. : 2. Frage: Wie soll man das Fahrzeug Versichern? Vollkasko, Teilkasko,oder nur Haftpflicht? In der aktuellen Oldtimer-Markt ist ein recht umfangreicher und informativer Artikel mit Tabelle zu genau diesem Thema zu finden. FF
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