geschrieben von geo-georg am 16.April 2019 um 19:53:16 Uhr:
Antwort auf: Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher, geschrieben von orange am 16.April 2019 um 08:12:33 Uhr:
Das Thema hat mich auch dringend interessiert. In einem anderen Forum habe ich dies gefunden: "Die Stilllegungsrechte -wegen alter Brennkammern- bei der HU/Einzelabnahme/ H-Abnahme (DEKRA / TÜV / GTÜ) sind wegen EU Recht vor etwa 8 Jahren bundesweit erloschen. Dennoch besteht weiterhin die Herstellervorgabe in den einschlägigen Manuals des jeweiligen Typs / Herstellers, dass der Austausch zum sicheren...... mindestens nach 10 Jahren vorzunehmen ist. Damit entfallen alle eventuelle haftungsrechtliche Ansprüche der Hinterbliebenen des durch GASE vergifteten Fahrers/Heizungsbetreiber an den Hersteller!!" Das hat mich überrascht. Damit hat der TÜV nichts mehr damit zu tun. Jetzt wundere ich mich auch nicht mehr, wieso der TÜV die letzten Jahre nicht mehr nach meiner Standheizung geschaut hat, obwohl sie auch über 10 Jahre war. Ich dachte immer nur Glück gehabt :-) Ob Ihr das sicherlich vorhandene Risiko eingehen möchtet, muss jeder für sich entscheiden. Da ich meine Standheizung nagelneu gekauft habe und in jedem Winter maximal 5-10mal in Betrieb hatte......hmmm. Im Moment ist sie wegen Unfall ausgebaut. Werde sie mal in einer Boschwerkstatt checken lassen. Gruß Georg
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