geschrieben von tdemän am 30.Juli 2019 um 15:58:08 Uhr:
Antwort auf: Re: Faltdach nachrüsten, geschrieben von tdemän am 30.Juli 2019 um 15:55:05 Uhr:
Um der Verwirrung entgegenzuwirken: ohne Innenhimmel natürlich nur für den TÜV-Termin zur Begutachtung... : Moin, : Ich habe 1996 ein originales Faltdach in meinen 65er Käfer nachgerüstet. Gab‘s Für das Modelljahr wenigstens noch für den Standard-Käfer. : In meinem Brief wurde vermerkt: Mit Faltschiebedach. Gemäß VW- Richtlinie. : Hieß der Faltdachkäfer damals noch Typ 13, oder war das nur für den Brezel mit Rolldach gültig? (Gefährliches Halbwissen...) : Der Prüfer hat es eingetragen, allerdings mit der Bedingung, ohne Innenhimmel, da er die vorderen Blechwinkel sehen wollte. : Ich weiß, heute ist das weitaus schwieriger, aber einen fähigen Prüfer solltest du VORAB schon finden können. : Auch mit dem H hat das ohne Probleme geklappt. : Viel Erfolg. : Gruß : Christian : Also beim 58er (Modell 59) steht im Original Fahrzeugbrief nichts von Faltdach. : : Sollte also keine Rolle Spielen.
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