geschrieben von nullzwo am 25.Februar 2021 um 18:13:28 Uhr:
Antwort auf: Re: Typ 4, geschrieben von Törtchen am 25.Februar 2021 um 15:57:51 Uhr:
: Hallo Ulli : Nach dem VdTÜV Merkblatt 751 scheint es diese Regelung wirklich zu geben. Ab einer Leistungssteigerung von mehr als 40% soll eine Festigkeitsprüfung der Karosserie vorgelegt oder erstellt werden, dazu kommen noch weitere Vorgaben. : In den Zeiten, in denen Gutachten für eine Leistungssteigerung unserer Luftgekühlten erstellt wurden, gab es sicherlich keinen Tuner der so etwas gemacht hat. Wozu auch, diese Vorschrift/Richtlinie gab es damals ja auch nicht. Natürlich gab es einige Auflagen um beispielsweise einen 2,0 Liter Typ4 eingetragen zu bekommen. Die sind in den Gutachten auch beschrieben (z.B. Willibald Typ4). : Mir stellt sich jetzt die Frage, nach welchen Richtlinien wird hier eigentlich geprüft? Es gibt ja immer auch Übergangsvorschriften, d.h. AU-Befreiung vor .../69, Gurtpflicht Bj. abhängig, Lichtaustrittskante Bj. abhängig usw. In der Regel werden ja die damals geltenden Vorschriften herangezogen. Sollte es hier nicht ebenso sein? Wenn man einen 2,0 Willibald Typ4 mit 100 PS eintragen lassen möchte, dann müsste es doch möglich sein, wenn man ein Gutachten vorlegt und alle Vorgaben erfüllt, den unter den damals geltenden Richtlinien auch eingetragen zu bekommen. : Du solltest vielleicht nochmal mit deinem Prüfer sprechen und klären, ob es in solchen Fällen auch Übergangsvorschriften gibt, nach welchen Richtlinien geprüft wird. Interessiert mich natürlich auch, was dabei heraus kommt..... : Gruß Thorsten Hallo, ja das ist ganz genau der Punkt,genau wie gesagt ab 40 % Leistungssteigerung braucht man das Festigkeitsgutachten. Das ist aber unbezahlbar, und es ist auch zwecklos andere Prüfstellen anzufahren. Diese Regelung kennt jeder TÜV. Man hat es mir ausführlich erklärt, eine Eintragung als Muster nutzt nichts, weil der Prüfer nicht das Ende, also die Eintragung, sondern den Weg sehen will. Und deshalb nutzt ein altes Gutachten nicht. Und es macht überhaupt keien Sinn, dem Prüfer mit Logik zu kommen. Logisch wäre ja, daß die Autos, die seit zig Jahren mit den Typ 4, Golf und Subaru-Motoren rumfahren und immer noch nicht auseinander gefallen sind, das beste Festigkeitsgutachten sind. Diese Prüfungen gab es ja früher nicht, ich habe sogar eine Anfrage bei VW gemacht, Fazit : so etwas gibt und vor allem gab es nie. Die damaligen Tuner haben umgebaut und den Umbau beim Prüfer vorgestellt und abnehmen lassen.Dafür waren die Prüfer da.Ich finde es auch nicht gerecht, gängige Umbauten von damals nach neuen Richtlinien zu begutachten. Aber so ist es nun einmal Gruß Ulli
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