geschrieben von Lothar am 05.April 2021 um 15:01:39 Uhr:
Antwort auf: Anschlussfrage, geschrieben von Ralf am 05.April 2021 um 14:35:55 Uhr:
Hallo Ralf, all das würde ich mit dem Prüfer Deines Vertrauens durchsprechen (muss nicht TÜV sein, die anderen Prüforganisationen haben auch Ihr Fachpersonal, siehe §23 StVZO). Je mehr Material Du beisteuern kannst (Bücher, Zeitschriften, Computer-Ausdrucke, Briefkopien etc. etc. desto aufgeschlossener ist man dann meistens... Viel Glück : Wenn man einen Speedster mit H-Zulassung besitzt als 2 Sitzer, kann man den umbauen zum 4 Sitzer, bzw. bekommt man das eingetragen oder spielt der TÜV da nicht mit ? ( immer vorausgesetzt, der Umbau wird vernünftig ausgeführt. Die tragenden Elemene bleiben ja gleich, zudem gab es ja auch beide Ausführungen ).
: : Hallo zusammen,
: : ich hätte eine Frage an die ( TÜV ? ) Experten... : : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc., : : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt : : noch eingetragen ? : : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ? : : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ? : : Danke schon mal im Voraus und viele Grüße, Ralf.
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