geschrieben von Patrick_60FD am 09.Februar 2024 um 15:51:54 Uhr:
Antwort auf: Re: 62er Käfer nach 20 Jahren wieder zulassen, geschrieben von Lothar am 09.Februar 2024 um 14:46:53 Uhr:
Hallo Lothar, nach meiner Erfahrung wird das "H" bei einer An- oder Ummeldung nicht angezweifelt. Wenn der Käfer also auf H zugelassen gewesen ist und das aus den Papieren ersichtlich ist, sollte eigentlich die normale HU reichen. "Sollte" schreibe ich, da man ja manchmal abweichende Meinungen bei verschiedenen Landratsämtern hat. Daher empfehle ich Dir, Deine Frage vorab per Email bei der zuständigen Zulassungsstelle zu klären, vielleicht fügst Du ein Bild mit in die Mail ein, da kann sich die zuständige Person dann auch gleich ein Bild vom Auto machen. Hilft oft, gerade beim Sympathiefaktor eines Käfers. Ansonsten gehst Du halt den teueren Wege über ein erneutes H Gutachten. Grüße, Patrick : : ich kann evtl. einen 62er Käfer vom Vater eines Freundes übernehmen, der Vater ist leider verstorben ist. Der Käfer war bis Ende 2001 auf H-Kennzeichen angemeldet und danach nur noch sporadisch mit 07er-Kennzeichen auf Treffen unterwegs. : : Frage: wenn ich diesen Käfer jetzt wieder auf H-Kennzeichen zulassen möchte, benötige ich dann ein neues H-Gutachten oder werden die Daten von vor über 20 Jahren noch anerkannt. : : Der Käfer ist in einem sehr guten Zustand, würde also die HU und H-Gutachtenprüfung sicherlich bestehen. Kfz-Brief mit H-Eintrag (Oldtimer) ist natürlich auch vorhanden. : : Hallo Clemens, : vor 20 Jahren war ein H-Gutachten eine Art "genauere HU" - heutzutage muss alles fotografiert/dokumentiert werden. : Wenn der Käfer so ist wie beschrieben und Du die Historie (altes Gutachten, 07) nachweisen kannst, ist ein neues H-Gutachten kein Hexenwerk - am besten vorher alles mit dem Prüfer Deines Vertrauens durchsprechen (muss nicht TÜV sein, GTÜ, Dekra, KÜS sind oftmals umgänglicher)
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